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| In vielen mittelständischen Unternehmen schieben fachliche und Tagesprobleme das Risikomanagement in den Hintergrund. Jeder Unternehmer, jede Führungskraft muss mit der „Priorität 1: Existenzsicherung“ betreiben. Die Pflicht zum Betreiben eines Risikomanagements liegt in der vergleichenden Rechtsprechung auch für GmbH`s vor! Mut zum Risiko ist und bleibt eine unternehmerische Tugend – das Problem liegt in den Risikoattributen „blind“ oder „kalkulierbar“ Ohne Risikomanagement ist jeder unternehmerische Erfolg ein trügerischer Zufallserfolg mit sehr niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit. Wie in praktisch allen Führungsprozessen, bewegen sich die Aktivitäten des Risikomanagements in einem Regelkreis. Alle Mitarbeiter müssen wissen und verstehen: Wie will das Unternehmen wo hin? Jeder Mitarbeiter muss wissen: Welchen konkreten Beitrag habe ich im Gesamtverband zu leisten? Alle Mitarbeiter sollen weitgehend Ursache und Wirkung ihres Handelns erkennen können. Führungskräfte und Mitarbeiter müssen Risiken und Wirkungen erkennen und abbauen. Alle Beteiligten am Führungsprozess sollen in der Lage sein, die Risiken und ihre Wechselwirkung beurteilen zu können. Hauptaufgabe im Regelkreis ist und bleibt der Abbau von Risiken. Die Realisierung eines Projektes „Risikocontrolling/Risikomanagement(-System)“ lässt sich durch nichts ersetzen. Wie ein solches Projektes „Risikocontrolling/Risikomanagement(-System)“ inhaltlich strukturiert, realisiert bzw. implementiert wird, lässt sich an spezifischen Projektbeispielen darstellen.(bei Interesse: dr.guenter-keiner@gk-p.com). (siehe auch Risikogruppen) | ||||||||||||||||||||||||||||
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